Patientenbeteiligung

Informationen zur Patientenbeteiligung in den Gremien des Gesundheitswesens in Niedersachsen

Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen

Versorgung findet für Patientinnen und Patienten statt. Sie wird von allen Versicherten gemeinsam finanziert. Die Patientinnen und Patienten sind durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen diejenigen, die die Veränderungen im Gesundheitswesen wortwörtlich am eigenen Körper, ihrem Nervenkostüm und im eigenen Geldbeutel spüren. 

Patientinnen und Patienten haben Versorgungs- und Behandlungsinteressen, die berücksichtigt werden müssen, beispielsweise mit Blick auf die Barrierefreiheit und die Auffindbarkeit und Zugewandtheit von Versorgungseinrichtungen. Sie haben ein Recht darauf, in der politischen Auseinandersetzung beteiligt zu werden und bringen durch ihren Erfahrungshintergrund und ihre gesundheitliche Betroffenheit und den systematischen Blickwinkel der Versorgten wichtige Expertise in die Entscheidungsfindung ein. Durch ihre Beteiligung werden Entscheidungen im Gesundheitswesen inhaltlich bereichert und Versorgungsangebote verbessert.

Patientinnen und Patienten werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens beteiligt. Wenn sie sich in Gremien engagieren, spricht man von Patientenvertretung. 

Die Patientenvertretung vieler dieser Gremien ist mit § 140 f SGB V im Jahr 2004 gesetzlich fixiert worden.
 

Wie funktioniert die Patientenbeteiligung?

Organisationen, die die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland maßgeblich vertreten, haben nach § 140 f SGB V im Gesundheitswesen Beteiligungsrechte zuerkannt bekommen.

Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in die Gremien zu benennen, die in § 140 f SGB V im Einzelnen aufgeführt sind:

Diese Organisationen bilden mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Vielschichtigkeit der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen ab.
 

Wie kann ich mich beteiligen?

Die sog. maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V sind berechtigt, Patientenvertreterinnen und -vertreter zu entsenden.

Wenn Sie sich als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter engagieren möchten, ist es wichtig, sich der Rolle der Patientenvertretung im Gesundheitswesen bewusst zu sein. Patientenvertreterinnen und -vertreter engagieren sich für die Belange aller Patientinnen und Patienten. Sie nehmen eine selbstständige Perspektive ein, die neben den Interessen der Kostenträger (Gesetzliche Krankenkassen) und der Leistungserbringer (Krankenhäuser und Ärzteschaft) steht. Ihre Präsenz ist wichtig, um die Entscheidungsträger daran zu erinnern, in welchem Auftrag sie das Gesundheitswesen gestalten. 

Die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen wird sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene umgesetzt. Wenn Sie sich für die Umsetzung der Patientenbeteiligung auf der Bundesebene interessieren oder sich dort in der Patientenbeteiligung engagieren wollen, finden Sie unter https://www.g-ba.de weitere Informationen.
 

Koordinierungsausschuss für die Patientenbeteiligung in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es Landesverbände der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V. Zwar sind auch für die Entsendung der Patientenvertreterinnen und -vertreter auf die Landesebene grundsätzlich die Bundesorganisationen zuständig.

Die Frage, welche Personen im Land entsandt werden sollen, muss aber im Land geklärt werden. Daher legt die Landesebene ihre Benennungsvorschläge jeweils dem Koordinierungsausschuss der maßgeblichen Patientenorganisationen auf der Bundesebene vor.

Auch auf der Landesebene, also für die Patientenbeteiligung in Niedersachsen, gibt es einen Koordinierungsausschuss. Dieser tagt regelmäßig.

Der Koordinierungsausschuss hat eine federführende Stelle benannt, welche den Koordinierungsausschuss in seiner Arbeit unterstützt und welche die Ansprechstelle für Patientenorganisationen auf der Landesebene und für Einzelpersonen ist, die sich in der Patientenbeteiligung engagieren möchten.
 

Dies ist das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen

Frau Dörte von Kittlitz

Anschrift
Karlsruher Str. 2 b
30519 Hannover 

Tel:      (05 11) 39 19 28
Fax:     (05 11) 39 19 07 
E-Mail: info(at)selbsthilfe-buero.de 

In § 140 f Absatz 3 SGB V finden sich die Gremien, in denen nach dem SGB V auf der Landesebene eine Patientenbeteiligung vorgesehen ist. Über Beteiligungsmöglichkeiten und Vakanzen kann Sie das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen informieren.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft steht Ihnen für Auskünfte zur Patientenbeteiligung gerne zur Verfügung.


Landespatientenschutzbeauftragte

Die als Stabsstelle zum 01.01.2016 durch die Landesregierung eingerichtete Organisationseinheit "Büro der Landespatientenschutzbeauftragten" soll als zentrale Ansprechstelle auf Landesebene die Belange und Rechte der erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen sowie den Patientenschutz und die Patientensicherheit stärken. Darüber hinaus ist mit dem zum 01.01.2022 novellierten Pflegegesetz (NPflegeG) die neu eingerichtete Beschwerdestelle Pflege an das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten angegliedert worden.

Übergeordnetes Ziel ist es, sich neben der Stärkung des Patientenschutzes auch für die Wahrung der Rechte von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen einzusetzen.
Seit dem 01.05.2020 ist die Medizinerin Dr. Nicole Sambruno Spannhoff die Landespatientenschutzbeauftragte und arbeitet mit ihrem Team im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Zu den Aufgaben der Landespatientenschutzbeauftragten gehören: 

  • Unterstützung und Beratung der Landesregierung sowie der Leitung des Fachministeriums zu den Grundsatzfragen des Patientenschutzes in verschieden Belangen
  • Beratung der Patientinnen und Patienten sowie von Angehörigen in grundsätzlichen Fragen der medizinischen Versorgung und deren Kostenübernahme im Sinne eines ganzheitlichen Patientenschutzes
  • Leitung der Beschwerdestelle Pflege https://www.ms.niedersachsen.de/patientenschutz/die-beschwerdestelle-pflege-212582.html
  • Beratung und Koordination der Tätigkeiten der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern
  • Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen für die Patientenfürsprechenden der niedersächsischen Krankenhäuser nach § 22 NKHG Abs. 5
  • Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen für die Demenzbeauftragten der niedersächsischen Krankenhäuser nach § 23 NKHG Abs. 5
  • beratende Vertreterin im Krankenhausplanungsausschuss gemäß § 4 NKHG
  • Mitglied des Landespflegeausschusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 NPflegeAVO
  • Mitglied des Landesbeirats Onkologie
  • Mitglied des Fachbeirats des Landesstützpunktes Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.
  • Mitglied des Arbeitskreises Patient:innen-Information Niedersachsen

Die Patientenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:

Büro der Landespatientenschutzbeauftragten

Frau Dr. Nicole Sambruno Spannhoff
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover

Postanschrift:
Postfach 141
30001 Hannover