Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Niedersachsen

Die kassenartenübergreifende Pauschalförde­rung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkeh­render Aufwendungen gewährt.

Für welche Kosten eine Bezuschussung durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt, ist auf der Seite der GKV Niedersachsen zur Selbsthilfeförderung aufgelistet.

Die Krankenkassen und ihre Verbände beschließen in einem Fördergremium gemeinsam und nach Beratung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Organisationen über die Vergabe der Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.

Die Anträge sind bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das kommende Förderjahr an die entsprechende Stelle zu schicken.

Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier: