Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Niedersachsen

Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B.:

  • Vorträge von Referent:innen,
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
  • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.

Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen einzelner Krankenkassen.

Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Selbsthilfe in der Pflege

> siehe hier

Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung für und
von Menschen mit Behinderungen

> siehe hier

Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher
Psychiatrie, Partizipation und Trialog

> siehe hier

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung
wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich            

> siehe hier